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Fragen und Antworten

Wir möchten Ihre Probleme lösen – und Sie wissen lassen, dass Sie bei der EVS in guten Händen sind.

Fragen zu An-/Ab-/Ummeldung und Zählern

  • Wie melde ich Strom/Gas an?

    Melden Sie sich einfach bei uns – wir lassen Ihnen gerne ein Anmeldeformular und den von Ihnen gewünschten Vertrag zu kommen. Sie können die Anmeldung auch online auf unserer Homepage vornehmen. Anschließend erhalten Sie eine Vertragsbestätigung von uns und der Versorgung steht nichts mehr im Wege.

  • Was muss ich tun, wenn ich von einem anderen Lieferanten zur EVS wechseln will?

    Um einen Lieferantenwechsel durchführen zu können, müssen Sie sich einfach bei uns anmelden. Den Wechsel übernehmen wir für Sie! Beachten Sie dabei aber bitte die Mindestvertragslaufzeit bei Ihrem bisherigen Anbieter. Bei Preisänderungen können Sie ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht wahrnehmen – hierfür müssen Sie allerdings selbst bei Ihrem bisherigen Lieferanten kündigen, damit wir Sie schnellstens versorgen können.

  • Was muss ich bei einem Umzug beachten?

    Bei jedem Umzug steht Ihnen, unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit, ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag zu. So können Sie sich ganz einfach bei uns abmelden und bei Bedarf eine Anmeldung für Ihre neue Wohnung vornehmen. Eine An- oder Abmeldung kann jedoch nur sechs Wochen rückwirkend mitgeteilt werden. Sonderverträge können mit einer zweiwöchigen Frist gekündigt werden.

  • Wie kann ich meinen abgelesenen Zählerstand melden?

    Am einfachsten kann der Zählerstand ganz bequem online über unsere Homepage gemeldet werden. Weiterhin kann die Zählerstandsmeldung über das Ausfüllen und Zurücksenden unserer Ablesekarte, welche Sie von uns bekommen, vorgenommen werden. Oder Sie senden uns Ihren Zählerstand persönlich, schriftlich, via Mail oder telefonisch.

  • Warum muss ich meinen Zählerstand zur Jahresabrechnung bereits im November melden?

    Da die Rechnungen sechs Wochen nach Abrechnungsende bei Ihnen als Kunde sein müssen. Dies wäre nicht möglich, wenn wir Anfang Januar erst die Zählerstände einarbeiten könnten. Der Zählerstand zum 31.12. wird rechnerisch ermittelt.

  • Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand nicht melde?

    Erfolgt zur Abrechnungserstellung keine aktuelle Zählerstandsmitteilung, sind wir berechtigt, einen rechnerisch ermittelten Zählerstand vom Netzbetreiber anzufordern und zur Erstellung der Jahresendabrechnung zu verwenden.

  • Wann kann ich meinen Vertrag kündigen?

    Die Kündigungsfrist Ihres Sondervertrages ist immer in den jeweiligen Vertragsbedingungen angegeben. Bei einem Umzug steht Ihnen allerdings ein Sonderkündigungsrecht zu.

  • Kann ich bestehende Strom-/ Gasverträge von anderen Personen übernehmen?

    Das ist leider nicht möglich. Sollten Sie nach einem Sterbefall oder Ähnlichem einen Sondervertrag übernehmen wollen, so müssen Sie eine Abmeldung für den Vorverbraucher durchführen lassen und sich selbst wieder anmelden.

Fragen zu Rechnungen und Abschlägen

  • Wie oft bezahle ich Abschläge und wie errechnen sich diese?

    Sie bezahlen 11 Abschläge im Jahr – im Januar wird kein Abschlag erhoben, da wir hier für Sie die Jahresendabrechnung erstellen. Die Abschlagshöhe wird folgendermaßen berechnet: (aktueller Arbeitspreis * geschätzter Jahresverbrauch * MwSt.) / 11

  • Kann ich die Abschlagshöhe ändern?

    Sie können die Höhe Ihrer Abschläge jederzeit durch eine Meldung bei uns flexibel anpassen. Beachten Sie hierbei bitte, dass durch zu geringe Abschläge eine hohe Nachzahlung in Ihrer Jahresendabrechnung entstehen kann. Wir passen den Abschlag aber auch immer zur Jahresendabrechnung automatisch an Ihren Verbrauch an.

  • Wie oft erhalte ich pro Jahr eine Rechnung?

    Sie erhalten in der Regel im Jahr einmalig eine Jahresverbrauchsabrechnung. Diese wird Ihnen zwischen Anfang und Mitte Februar zugesandt.

  • Was ist bei der Umstellung auf ein SEPA Lastschriftmandat zu beachten und welche Vorteile hat es?

    Um Ihre Zahlung an uns über einen Lastschrifteinzug per SEPA-Mandat umzustellen, schicken wir Ihnen gern auf Anfrage das entsprechende Formular zu. Sie können es sich aber auch einfach selbst hier ausdrucken. Sobald Sie das Formular unterschrieben an uns zurückgesendet haben, nutzen wir dieses für Gutschriften sowie Forderungen. Sie stellen so nicht nur sicher, dass wir Ihnen eine eventuelle Gutschrift am Ende des Jahres einfach verrechnen oder zurücküberweisen können, sondern auch, dass Sie immer rechtzeitig bezahlen und nicht in Zahlungsverzug kommen.

  • Was passiert, wenn ich in meiner Jahresendabrechnung ein Guthaben habe?

    Wenn Sie ein Lastschriftmandat bei uns hinterlegt haben, wird das Guthaben mit dem ersten Abschlag im Februar verrechnet. Sollte dann noch ein Restguthaben bestehen, erfolgt die Rücküberweisung automatisch zum 15. bzw. zum letzten Werktag im Februar. Als Barzahlerkunde benötigen wir Ihre Bankverbindung zur Überweisung des Guthabens. Wir senden Ihnen auf Wunsch dazu eine Mandatskarte zu, welche Sie einfach unterzeichnet an uns zurücksenden.

Fragen zu Produkten

  • Was unterscheidet unsere Produkte von Produkten unserer Anbieter?

    Ob Sie Strom und/oder Gas von uns oder einem anderen Anbieter beziehen – Sie werden am gelieferten Produkt keinen Unterschied feststellen. Was den Unterschied macht ist der Service und die Beratung durch unsere kompetenten Mitarbeiter. Durch unsere Nähe zu Ihnen und zur Region finden wir für jeden Kunden die optimale Lösung zur Energieversorgung.

  • Welches ist der günstigste Tarif für mich?

    Um den für Sie günstigsten Tarif bestimmen zu können, nutzen Sie einfach unseren Tarifvergleich auf der Homepage. Sie können auch jederzeit zu einer persönlichen Beratung in unserem Service-Zentrum vorbei kommen oder sich telefonisch bei einem unserer Kundenbetreuer melden. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern, damit Sie den für Sie günstigsten Tarif finden.

  • Mein Strom-/ Gasverbrauch ist zu hoch – was kann ich tun?

    Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen einer Beratung weiter und versuchen herauszufinden, wie Sie Ihren Energieverbrauch senken können. Da wir nicht pauschal die Ursache dafür feststellen können, melden Sie sich bitte bei unseren Kundenberatern.